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Elternberatung  nach § 95 Abs. 1a AußStrG

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Ich biete Beratungen von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG an.

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Dies bedeutet folgerichtig, dass alle Paare in Österreich, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben, gesetzlich verpflichtet sind, sich über die mit einer Scheidung verbundenen Folgen für minderjährige Kinder beraten zu lassen und dies gegenüber dem Gericht – etwa durch Vorlage einer Bestätigung – glaubhaft zu machen.

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weitere Informationen sind hier zu finden:

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http://www.kinderrechte.gv.at/elternberatung-vor-scheidung/

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